Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Open Markt

2. Halbjahresabschluss und Zwischenlagebericht

Mit dem für das Geschäftshalbjahr aufzustellenden Halbjahresabschluss und Zwischenlagebericht informiert der Emittent den Kapitalmarkt auch unterjährig über das Unternehmen.

Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Aktien
  • in Scale für Unternehmensanleihen
  • im Basic Board

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Der Halbjahresabschluss und der Zwischenlagebericht ist
  • auf Deutsch oder auf Englisch
  • spätestens vier Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums
  • über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Umfang & Inhalt

Sprachvorgaben

Übermittlung

Folgepflicht

Fristen

FAQ

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.