Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Open Markt

6. Mitteilung und Übermittlung von Veränderungen

Im Falle von Veränderungen in Bezug auf das Unternehmen oder die von ihm einbezogenen Wertpapiere muss der Emittent die Deutsche Börse AG unverzüglich informieren.

Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Aktien
  • in Scale für Unternehmensanleihen
  • (teilweise) im Basic Board

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Veränderungen in Bezug auf den Emittenten und die von ihm einbezogenen Wertpapiere
  • sind unverzüglich an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Pflichten

Sprache

Fristen

FAQ

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.