Initial Research:
Der Research-Anbieter schreibt bei Aufnahme der Coverage eine Initialstudie (Initial Research). Der Inititial Research beinhaltet eine umfassende und vollständige Analyse des betreffenden Wertpapiers bzw. Unternehmens. Er enthält alle wesentlichen, für die Bewertung maßgeblichen Inhalte. Die AGB fordern als Mindestinhalte für den Initial Research
- eine Zusammenfassung (Executive Summary),
- eine Analyse der wesentlichen Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen,
- eine Markt- und Wettbewerbsanalyse,
- ein Prognosemodell und
- eine Bewertung.
Neben den vertraglich festgelegten Mindestinhalten enthält ein Initial Research i.d.R. auch eine Stärken/Schwächen-Analyse (sogenannte SWOT-Analyse), die Darstellung der Aktionärsstruktur, ein Kommentar zum Management, ein Unternehmensprofil sowie eine Empfehlung. Der Umfang eines Inititial Research liegt i.d.R. zwischen 30 und 60 Seiten.
Research Updates:
Die gemäß AGB zu veröffentlichenden Research Updates befassen sich mit der Analyse des jeweils aktuellen Jahres- bzw. Halbjahresabschlusses und müssen mindestens
- eine Analyse der wesentlichen Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätskennzahlen,
- ein aktualisiertes Prognosemodell und
- eine aktualisierte Bewertung enthalten.
Neben den geforderten Mindestinhalten enthält ein Research Update i.d.R. auch eine Empfehlung. Der Umfang eines Research Updates liegt i.d.R. zwischen zehn und 15 Seiten.
Anforderung an die Aktualität
Für die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht nach § 21 Abs. 1 lit c) S. 1 ist es nach dem Wortlaut der AGB nicht erforderlich, dass der Initiale Research „aktuell“ ist. Mit anderen Worten, selbst ein Initial Research, der bei Einbeziehung bzw. im Zeitpunkt der Veröffentlichungspflicht mehrere Monate oder Jahre alt ist, erfüllt die geforderten Voraussetzungen. Enthält der „alte“ Initial Research nicht alle vertraglich festgelegten Bestandteile, so kann er punktuell ergänzt werden. Für jede Ergänzung ist anzugeben, wann sie vorgenommen worden ist. War der Initiale Research schon vor Einbeziehung veröffentlicht, so muss dieser für mindestens weitere 24 Monate nach Einbeziehung veröffentlicht bleiben.
Gleichzeitig ergibt sich aus dem Wortlaut der AGB auch nicht die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Research Updates, die nach dem Initial Research und vor der Einbeziehung in Scale erstellt worden sind. Allerdings steht es den Emittenten frei, diese zu Informationszwecken auf seiner Internetseite dem interessierten Leser zur Verfügung zu stellen.