Zulassung zum Handel

Händlerzulassung


Personen, die berechtigt sein sollen, für ein zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenes Unternehmen an der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln, bedürfen der Zulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse.

Jeder Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Allerdings müssen alle Handelsteilnehmer mindestens einen zugelassenen Händler haben, um die Zulassungsvoraussetzungen der Frankfurter Wertpapierbörse zu erfüllen.

Darüber hinaus ist die Zulassung als Börsenhändler nur im Auftrag eines einzigen Handelsteilnehmers möglich. Wechselt ein Börsenhändler zu einem anderen Unternehmen, muss die mit dem Unternehmen verbundene Händlerzulassung zunächst beendet und eine neue Börsenhändlerzulassung für das neue Unternehmen beantragt werden.

Händler, die für einen zugelassenen Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse handeln sollen, müssen zuverlässig sein und über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktische Erfahrung gemäß Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse verfügen.

Zulassungsprozess

Bitte registrieren Sie sich im Member Section Portal und beantragen Sie die Berechtigung zur Erstellung eines Zulassungsantrags für die Frankfurter Wertpapierbörse. Nach Registrierung und Freigabe kann der Zulassungsantrag im Member Section Portal selbst initiiert werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Börsenhändler werden auf Antrag von der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen, sofern sie zuverlässig sind und sowohl über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse als auch über die praktische Erfahrung für den Handel verfügen.

Fachliche Kenntnisse

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Bewerber entweder die FWB -Börsenhändlerprüfung innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung erfolgreich bestanden haben oder in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung für mindestens 12 Monate als Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen gewesen sein (gemäß § 4 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse )

Praktische Erfahrung

Diese Anforderung kann entweder durch die Teilnahme am funktionalen FWB-Systemtraining oder durch den Nachweis erfüllt werden, dass innerhalb der zwei Jahre vor Antragstellung mindestens sechs Monate an einer Börse oder einem multilateralen Handelssystem gehandelt wurde (gemäß § 4 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse ).

Sollten Sie entweder nicht über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse oder über die praktische Erfahrung verfügen, buchen Sie bitte im Rahmen des Zulassungsantrags entweder die FWB-Börsenhändlerprüfung oder beides – abhängig davon, welcher Qualifikationsnachweis Ihnen fehlt. Weitere Informationen zur Prüfung und zum Systemtraining finden Sie im folgenden Abschnitt.

FWB-Börsenhändlerprüfung und FWB-Systemtraining

Das erfolgreiche Bestehen der FWB-Börsenhändlerprüfung bescheinigt die für die Zulassung als Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse erforderlichen fachlichen Kenntnisse. Die Teilnahme am FWB-Systemtraining bescheinigt die erforderliche praktische Erfahrung.

Händlerprüfung

Die Teilnahme an der Prüfung ist ausschließlich Personen vorbehalten, die sich offiziell im Zulassungsverfahren zum Börsenhändler an der Eurex Deutschland befinden. Das bedeutet, die Kandidaten müssen bei einem Unternehmen beschäftigt sein, das als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist. Die Durchführung der Prüfung und die Rücktrittsmodalitäten sind in der Zulassungsordnung und der Gebührenordnung geregelt.

Prüfungsvorbereitung

Nutzen Sie unseren Fragen- und Antwortenkatalog (siehe unten), der sämtliche Prüfungsfragen inklusive Lösungen enthält. Ergänzend bieten wir Ihnen eine Online-Prüfungssimulation an, mit der Sie eine echte Prüfungssituation simulieren und Ihren aktuellen Wissensstand gezielt überprüfen können.

FWB-Systemtraining

Das FWB-Systemtraining ist ein webbasiertes Training, das Ihnen die Benutzeroberfläche der T7-Handelsarchitektur, die zentralen Konzepte des Handelssystems sowie relevante Regeln und Vorschriften vermittelt. Interaktive Übungen und ein Abschlusstest sorgen für eine praxisnahe Vertiefung der Inhalte. Die Trainingsdauer beträgt etwa 1-2 Stunden. Nach der Buchung muss das Training innerhalb von 10 Wochen abgeschlossen werden. Börsenhändler können das Training nur im Rahmen des Zulassungsantrags buchen.

Prüfungstermine (vorbehaltlich Änderungen)

Amsterdam

Eschborn

London

Madrid

Mailand

Paris

Zug

17.12.2025

15.04.2026

17.06.2026

21.10.2026

09.12.2026



14.01.2026

11.02.2026

09.04.2026

10.06.2026

09.07.2026

12.08.2026

09.09.2026

08.10.2026

11.11.2026

10.12.2026


14.01.2026

19.02.2026

11.03.2026

19.03.2026

16.04.2026

21.05.2026

10.06.2026

16.07.2026

20.08.2026

16.09.2026

15.10.2026

19.11.2026

15.12.2026

13.01.2026

03.02.2026

10.03.2026

24.02.2026

12.05.2026

06.10.2026


22.01.2026

26.02.2026

26.03.2026

30.04.2026

28.05.2026

25.06.2026

30.07.2026

24.09.2026

29.10.2026

19.11.2026

09.12.2026


18.12.2025

29.01.2026

26.02.2026

26.03.2026

30.04.2026

28.05.2026

25.06.2026

30.07.2026

27.08.2026

24.09.2026

28.10.2026

26.11.2026

17.12.2026