Ihr Listingprozess an der Frankfurter Wertpapierbörse
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Listingprozess und einen Überblick über die Voraussetzungen sowie notwendigen Schritte zu Ihrem Listing. Mit nur fünf Schritten können Ihre Wertpapiere entweder im Regulierten Markt oder Freiverkehr gelistet werden.
Zugang und Antragstellung
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren wird durch einen über die eListing Plattform zu stellenden Zulassungsantrag eingeleitet.
Der Zulassungsantrag ist von allen Antragstellern auf der eListing Plattform zu bestätigen, wobei eine Bevollmächtigung zulässig, und durch entsprechende Nachweisdokumente/Unterlagen zu ergänzen ist. § 48 Abs. 1 Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) erläutert den notwendigen Inhalt des Zulassungsantrags. Die einzureichenden Unterlagen nennt § 48 Abs. 2 BörsZulV.
Die eListing Plattform fragt abhängig von Antragsart und Wertpapierart die im Regelfall notwendigen Angaben sowie die einzureichenden Unterlagen ab und bietet damit dem Antragsteller eine wertvolle Hilfestellung bei der Antragstellung.
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) kann gleichzeitig die Zulassung zum Prime Standard, dem Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten, beantragt werden.
Detaillierte Informationen zum Zugang zur eListing Plattform und eine Beschreibung der Antragstellung sind im Benutzerhandbuch zu finden.
Verpflichtungen der Emittenten
Die nachfolgend bereitgestellten Informationen sollen dazu dienen, die Einhaltung der sich aus Art. 7 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/568 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten („RTS 17“) ergebenden Pflichten für die Frankfurter Wertpapierbörse („FWB“) sicherzustellen.
Gemäß Art. 7 RTS 17 soll die FWB Verfahren verabschieden und auf ihrer Internetseite veröffentlichen, mit denen sich überprüfen lässt, ob der Emittent eines übertragbaren Wertpapiers seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Zudem soll die FWB sicherstellen, dass ein Emittent bei der Zulassung seines übertragbaren Wertpapiers zum Handel sowie auf Anfrage des Emittenten auf die unionsrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen wird.
Verfahren
Die Einbeziehung von Wertpapieren in Scale erfolgt gemäß §§ 17 ff. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB FV) auf Antrag des Emittenten der Wertpapiere zusammen mit einem Antragstellenden Deutsche Börse Capital Market Partner®.
Antragstellender Capital Market Partner kann nur ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (im Folgenden „KWG“) oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 KWG tätiges Unternehmen sein, das von der Deutsche Börse AG als Antragstellender Capital Market Partner anerkannt wurde.
Der Antrag auf Einbeziehung von Aktien in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird seit Einführung des E-Listing Open Market in elektronischer Form gestellt. Angesichts der digitalen Kommunikation können sowohl die Antragstellung als auch die Antragsbearbeitung schneller prozessiert werden. Die Antragstellung für die Einbeziehung von Wertpapieren in Scale erfolgt im E-Listing Open Market durch den Antragstellenden Deutsche Börse Capital Market Partner, der vom Emittenten hierzu bevollmächtigt wurde. Der Emittent selbst hat keinen Zugriff auf das E-Listing-Tool.
Im Quotation Board können Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate einbezogen werden, die bereits an einem anderen von der Deutsche Börse AG anerkannten in- oder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz zugelassen sind. Der Antrag auf Einbeziehung kann von einem an der FWB zugelassenen Handelsteilnehmer, der zugleich Spezialist für das Handelsmodell „Fortlaufende Auktion mit Spezialist“ ist, gestellt werden.
Eurex Clearing AG is the clearing house for the entire suite of products traded at Eurex Exchange. A Eurex Derivatives Clearing License authorizes Members to clear their own and customer business executed on the Eurex Exchanges.
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.