Organisation der FWB

Organisation der FWB

Gemischte Struktur aus öffentlichem und privatem Recht

In Deutschland ist eine Börse als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts privatrechtlich nicht rechtsfähig. Zur Durchführung und angemessenen Fortentwicklung des Börsenbetriebs bedarf es eines Trägers. Er stellt die dazu erforderlichen personellen und finanziellen Mittel und Räumlichkeiten bereit.

This is an embedded image

Die Trägergesellschaft der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist die Deutsche Börse AG. Die Trägerschaft und Betriebspflicht der Deutsche Börse AG umfasst den Handel in den Wertpapieren Aktien, Anleihen, Fonds, Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Products (ETPs) und strukturierten Produkten wie Zertifikate und Optionsscheine.

Die FWB hat verschiedene Organe, die für sie handeln:

  • Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Börse und nimmt die der Börse übertragenen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr.
  • Der Börsenrat überwacht die Geschäftsführung und entscheidet über die Regelungen für den Handel von Wertpapieren an der FWB. Zudem hat er die Aufgabe, die Geschäftsführer ein- und abzuberufen.
  • Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) überwacht den Handel und die Einhaltung der Regeln.
  • Der Sanktionsausschuss ahndet Verstöße gegen das Regelwerk der FWB.

Die Rechtsaufsicht über die FWB übernimmt als oberste Landesbehörde in Hessen das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Heute ist die FWB eine der weltweit größten Börsen für den Handel von Wertpapieren. Mit einem Umsatzanteil von 90 Prozent in Deutschland, den sie zusammen an den Handelsplätzen Xetra® und Börse Frankfurt erzielt, ist sie die größte unter den sieben regionalen Wertpapierbörsen.

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.