Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Open Markt

3. Unternehmenskalender

Mit der Quartalsmitteilung zum Stichtag des 1. und 3. Quartals unterrichten Sie den Kapitalmarkt erneut unterjährig auf Deutsch und Englisch über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Anstelle der Quartalsmitteilung kann freiwillig auch ein Quartalsfinanzbericht erstellt werden. Die Quartalsmitteilung bzw. den Quartalsfinanzbericht müssen Sie über eine Datenschnittstelle an die Börse senden.

Kurz und knapp - das müssen Sie machen:

  • Die Quartalsmitteilung oder den Quartalsfinanzbericht
  • auf Deutsch und Englisch
  • zum Stichtag des ersten und des dritten Quartals eines Geschäftsjahres erstellen und
  • spätestens zwei Monate nach dem Ende des jeweiligen Mitteilungszeitraums
  • über die Exchange Reporting System-Schnittstelle an die Börsengeschäftsführung übermitteln.


Rechtsgrundlage

Durch die Übermittlung von Veränderungen in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen soll der Markt stetig über Veränderungen in Bezug auf das Gesamtvolumen der Anleihen informiert werden. 

Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Unternehmensanleihen
  • von Anleihen im Basic Board

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Das Unternehmenskurzporträt ist in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen zu aktualisieren und
  • anschließend über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.



Inhalt

Der Unternehmenskalender muss alle wesentlichen Termine des Emittenten innerhalb des laufenden Geschäftsjahres enthalten. Wesentliche Termine des Emittenten sind insbesondere die Analysten- und Investorenveranstaltung nach § 21 Abs. 1 lit. e) AGB DBAG und der Hauptversammlungstermin.   

Sollten die konkreten Termine noch nicht feststehen, reicht zunächst die Angabe des Monats, in dem die Veranstaltung voraussichtlich stattfinden wird. Sobald das konkrete Datum feststeht, ist der Kalender entsprechend zu aktualisieren und anschließend an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

Bereits stattgefundene Termine sollten nicht vor Ablauf des Geschäftsjahres aus dem Unternehmenskalender entfernt werden, da dem Interessierten so die Möglichkeit genommen wird, sich darüber zu informieren, ob der gesuchte Termin bereits stattgefunden hat oder nicht.

Die Termine für die Veröffentlichung des Jahres- und Halbjahresabschlusses müssen dagegen nicht im Unternehmenskalender eingetragen werden. Viele Emittenten pflegen diese Termine dennoch zu Informationszwecken in ihren Unternehmenskalender ein, damit diese Termine auf der Seite der www.live.deutsche-boerse.com erscheinen.

Aktualisierung

Nach der Einbeziehung ist der Unternehmenskalender fortlaufend aktuell zu halten. Ergeben sich Terminänderungen, sind diese unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, im Unternehmenskalender anzupassen.

Sprache

Der Unternehmenskalender muss entweder in deutscher oder in englischer Sprache geschrieben sein.

Übermittlung

Aktualisierte Unternehmenskalender sind über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die DBAG zu übermitteln.


Fristen

Nach jeder Aktualisierung ist der aktuelle Unternehmenskalender an die Deutsche Börse AG zu übermitteln. Außerdem ist ein aktueller Unternehmenskalender zeitnah nach jedem Beginn eines neuen Geschäftsjahres an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

FAQ

Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?

Die Deutsche Börse AG kann eine Vertragsstrafe gegen den schuldhaft handelnden Emittenten verhängen. Die Bemessung der konkreten Strafhöhe macht die Deutsche Börse AG insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Pflichtverletzung und der Bedeutung des Verstoßes für den Kapitalmarkt abhängig.

Ebenso kann die Deutsche Börse AG die verhängte Vertragsstrafe unter Nennung des Emittentennamens und des konkreten Pflichtverstoßes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.