Die Analysten- und Investorenveranstaltung ist eine Informationsveranstaltung des Emittenten. Sie soll Analysten- und Investoren die Möglichkeit bieten, einem oder mehreren Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans oder sonstigen Mitarbeitern in leitenden Funktionen Fragen zur Geschäftstätigkeit sowie zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu stellen.
Verpflichtet sind Emittenten
Kurz und knapp - das ist zu tun:
Die Folgepflicht ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) geregelt und ergibt sich im Einzelnen aus:
Die Analysten- und Investorenveranstaltung soll grundsätzlich in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, d.h. ihre Vertreter sollten physisch teilnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Durchführung aber auch mithilfe anderer Kommunikationsmittel, wie beispielsweise eines Webcastings, zulässig.
Die Veranstaltung soll gezielt, zumindest aber weit überwiegend für Analysten und Investoren organisiert werden. Es reicht daher nicht aus, wenn beispielsweise eine Pressekonferenz abgehalten wird, an der neben Journalisten auch Analysten oder Investoren teilnehmen können.
Den Ort, an dem die Analysten- und Investorenveranstaltung durchgeführt werden soll, bestimmt der Emittent.
In Hinsicht auf die Analysten- und Investorenveranstaltung gibt es keine Sprachvorgaben. Der Emittent entscheidet, in welcher Sprache er mit seinen Analysten und Investoren reden möchte. Es empfiehlt sich jedoch, eine Sprache zu wählen, die alle Analysten und Investoren verstehen können, da diese auch nur so zutreffende und aussagekräftige Bewertungen und Kommentare über die ausgegebenen Wertpapiere abgeben können.
Die Analysten- und Investorenveranstaltung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Für die Festlegung des Turnus kann sowohl auf das Kalenderjahr als auch auf das Geschäftsjahr abgestellt werden.
Hat eine solche Veranstaltung zum Zeitpunkt der Einbeziehung der Wertpapiere in Scale in dem laufenden Geschäftsjahr bereits stattgefunden, so gilt diese Pflicht für das laufendende Geschäftsjahr als erfüllt.
Informationen zu der vorgeschriebenen Terminpflege in Bezug auf den Termin für die Analysten- und Investorenveranstaltung im Unternehmenskalender finden sie in dieser IPO Line unter Unternehmenskalender.
Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?
Die Deutsche Börse AG kann eine Vertragsstrafe gegen den schuldhaft handelnden Emittenten verhängen. Die Bemessung der konkreten Strafhöhe macht die Deutsche Börse AG insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Pflichtverletzung und der Bedeutung des Verstoßes für den Kapitalmarkt abhängig.
Ebenso kann die Deutsche Börse AG die verhängte Vertragsstrafe unter Nennung des Emittentennamens und des konkreten Pflichtverstoßes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.