Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Open Markt

10. Übermittlung von Veränderungsmitteilungen in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen

Durch die Übermittlung von Veränderungen in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen soll der Markt stetig über Veränderungen in Bezug auf das Gesamtvolumen der Anleihen informiert werden. 

Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Unternehmensanleihen
  • von Anleihen im Basic Board

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Das Unternehmenskurzporträt ist in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen zu aktualisieren und
  • anschließend über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Aktualisierungspflicht Unternehmenskurzporträt

Übermittlung

FAQ

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.