Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Open Markt

5. Dauerhafte Beauftragung eines betreuenden Capital Market Partners

Scale Emittenten müssen während der gesamten Dauer der Einbeziehung einen betreuenden Capital Market Partner beauftragt haben. Durch die Beauftragung eines betreuenden Capital Market Partners stellt der Emittent sicher, dass er während der gesamten Dauer der Einbeziehung die Unterstützung und Beratung eines ausgewiesenen Kapitalmarktexperten bezüglich der mit der Einbeziehung verbundenen börsenrechtlichen und gesetzlichen Folgepflichten erhält.

 Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Aktien
  • in Scale für Unternehmensanleihen

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Während der gesamten Dauer der Einbeziehung ist eine Vertragsbeziehung gemäß der Anlage 1 der AGB DBAG zu einem betreuenden Capital Market Partner zu unterhalten,
  • für den Fall einer Vertragsbeendigung ist innerhalb von einem Monat 
  • ein neuer Vertrag mit einem betreuenden Capital Market Partner abzuschließen
  • und der Deutsche Börse AG vorzulegen.


Rechtsgrundlage

Die Folgepflicht ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) geregelt und ergibt sich im Einzelnen aus:

  • § 21 Abs. 1 lit. f) AGB DBAG für Emittenten von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten in Scale;
  • § 22 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 lit. f) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen in Scale.

Dauerhafte Beauftragung

Emittenten in Scale müssen während der gesamten Dauer der Einbeziehung eine Vertragsbeziehung gemäß der Anlage 1 AGB  DBAG zu einem betreuenden Capital Market Partner unterhalten. Im Fall einer zwischenzeitlichen Beendigung der Vertragsbeziehung müssen Emittenten vor Ablauf eines Monats nach der Vertragsbeendigung einen neuen Vertrag abgeschlossen und der Deutsche Börse AG vorgelegt haben.


Betreuende CMPs

Betreuende Capital Market Partner können neben Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten auch Unternehmen sein, die in der Rechtsberatung oder Wirtschaftsprüfung tätig sind. Sie sind mit den notwendigen Prozessen und Anforderungen in Bezug auf die Folgepflichten für Emittenten in Scale vertraut.

Gemäß der Anlage 1 der AGB DBAG ist der betreuende Capital Market Partner vertraglich u.a. dazu zu verpflichten, mindestens einmal jährlich ein Informationsgespräch mit dem Emittenten zu führen und ihn auch sonst fortlaufend über die börsenrechtlichen und gesetzlichen Einbeziehungsfolgepflichten aufzuklären und zu beraten und ihn außerdem bei der Erstellung und Pflege der Folgepflichtendokumente und -daten zu unterstützen.

Pflichten

Vorgaben zu der Mitteilung über die Kündigung und auch den Neuabschluss eines Vertrages mit einem betreuenden Capital Market Partner machen die AGB DBAG in § 21 Abs. 1 lit. g) cc) und dd). Ausführungen hierzu finden sich in der IPO Line - Being Public unter Mitteilung und Übermittlung von Veränderungen.

FAQ

Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?

Die Deutsche Börse AG kann dem Emittenten eine Nachfrist setzen und die Einbeziehung in Scale nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist außerordentlich kündigen. Der Kündigungsgrund besteht unabhängig von einem Verschulden des Emittenten.

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.