1. Einführung
Im Rahmen der dauerhaften Referenzdatenübermittlung nach der Europäischen Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) und der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung MAR (Market Abuse Regulation) müssen Handelsplätze den zuständigen Behörden – hier: der European Securities and Markets Authority (ESMA) – den LEI-Code der Emittenten der gehandelten Wertpapiere übermitteln.
Die Abkürzung LEI steht für „Legal Entity Identifier“ (Rechtsträger-Kennung) und ist ein 20-stelliger, alphanumerischer Code, der eine weltweit eindeutige Identifizierung juristischer Personen im globalen Finanzmarkt gewährleistet.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Der LEI ist grundsätzlich vom Emittenten zu beantragen und muss jährlich erneuert bzw. verlängert werden. Versäumt der Emittent die Erneuerung, ändert sich sein LEI-Status und der LEI-Code wird für regulatorische Meldepflichten möglicherweise nicht mehr akzeptiert.
3. Details
Sowohl die Vergabe als auch die Erneuerung des LEI erfolgt auf nationaler Ebene durch eine von der Global Legal Entity Identifier Foundation/GLEIF zugelassene Registrierungsorganisation (Local Operating Unit/LOU).
Der LEI-Code eines Emittenten und dessen aktueller Status ist über die GLEIF-Website https://search.gleif.org frei zugänglich.
Referenzdatenmeldungen für Emittenten mit dem LEI-Status „inactive“ (Entity Status) und „retired“ (Registration Detail Status) werden von der ESMA abgelehnt. Die Einbeziehung des betreffenden Wertpapiers in den Freiverkehr wird daher nach Kenntnisnahme der Deutsche Börse AG beendet und der Handel eingestellt. Maßnahmen des antragstellenden Spezialisten sind hierfür nicht erforderlich.
Weitere Informationen
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
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