Rundschreiben
08. Mai 2026

020/2026: Änderungen im Anschlussvertrag der Frankfurter Wertpapierbörse, in den AGB zum Anschlussvertrag sowie Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, alle gültig ab 22. Juni 2026

Deutsche Börse-Rundschreiben 020/26

1.  Einführung 

Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen im Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro (Anschlussvertrag), in den AGB zu diesem Anschlussvertrag sowie im dazugehörigen Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO (Preisverzeichnis), dort Abschnitt B („Preisverzeichnis XONTRO“), gültig ab 22. Juni 2026.

Die Änderungen in allen vorgenannten Dokumenten werden durch die Migration der EDV XONTRO auf die Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse erforderlich. Ab dem 22. Juni 2026 wird die EDV XONTRO abgeschaltet. Die bisher durch die EDV XONTRO bereitgestellte Funktionalität zur Eingabe von außerbörslich abgeschlossenen Geschäften zu Abwicklungszwecken wird ab dann über die T7-Infrastruktur bereitgestellt („T7 OTC Trade Upload Service“). 

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Über die von den Handelsteilnehmern bereits durchgeführten bzw. durchzuführenden technischen Vorbereitungen für die Migration der EDV XONTRO hinaus erfordern die vertraglichen Änderungen keine Tätigkeiten auf Seiten der Handelsteilnehmer.

3.  Details der Initiative

Im Anschlussvertrag wurde der Bezug zur EDV XONTRO gestrichen.

In den AGB zum Anschlussvertrag wurden die Regelungen zur Nutzung des „T7 OTC Trade Upload Service" hinzugefügt.

Im Preisverzeichnis wurde in Abschnitt B (Preisverzeichnis XONTRO) die im Vergleich zur EDV XONTRO geänderte Funktionalität des „T7 OTC Trade Upload Service“ berücksichtigt. Das Preismodell blieb dabei unverändert.
 

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer bzw. Vendor nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.

Anhänge:

  • 1 – Geänderte Abschnitte des Vertrags über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse (Anschlussvertrag), gültig ab 22. Juni 2026
  • 2 – Geänderte Abschnitte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse (Anschlussvertrag), gültig ab 22. Juni 2026
  • 3 – Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse, Abschnitt B (Preisverzeichnis T7 OTC Trade Upload Service), gültig ab 22. Juni 2026


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Systemadministratoren, Bennanten Personen, Allgemein

Kontakt:

client.services@deutsche-boerse.com

Web:

www.cashmarket.deutsche-boerse.com

Autorisiert von:

Michael Krogmann, Markus Kausch


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XETR

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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