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3. Schritt: Listingvorgang

Die Beantragung eines Listings erfolgt über die elektronische Plattform eListing, die sich zwischen dem Regulierten Markt und dem Open Market unterscheidet.

Antragstellung Regulierter Markt

Der Antrag auf Zulassung zum Regulierten Markt und die Mitteilung über die Einführung in den Handel sind in der Regel vom Emittenten (oder einem bevollmächtigten Dritten) über die eListing-Plattform zu stellen: https://regelli.deutsche-boerse.com.

Für den Zugang zur eListing-Plattform ist es erforderlich, dass der Emittent (oder ein bevollmächtigter Dritter) einmalig einen Registrierungsantrag stellt und einen zentralen Koordinator benennt. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Antragstellung Open Market

Der Antrag auf Einbeziehung in den Open Market sind vom Spezialisten oder Capital Market Partner über die eListing-Plattform zu stellen. Die Antragstellung über die eListing-Plattform erfolgt entweder nach Beauftragung durch den Emittenten oder aber auf Eigeninitiative eines Spezialisten. Aufgrund der Neutralitätspflicht können wir Ihnen keinen Spezialisten empfehlen. Der Spezialist oder Capital Market Partner wird Ihnen auch alle aufkommenden Fragen zu den Einbeziehungsvoraussetzungen beantworten.

Eine Auflistung der Spezialisten finden Sie hier und die der Deutsche Börse Capital Market Partner hier.


Kontakt

Listing
Telefon +49 69 21113990

listing@deutsche-boerse.com


Zum 4. Schritt: Verwahrung

Der Emittent verbrieft die Wertpapiere und hinterlegt sie bei einer Wertpapiersammelbank.

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.