Emittenten müssen den Listing-Prozess zum Regulierten Markt durchlaufen, um in das ETF & ETP-Segment aufgenommen zu werden. Alle Anforderungen können gleichzeitig bearbeitet werden. Werden alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig eingereicht, dauert der Listing-Prozess sechs Arbeitstage.
Sie benötigen weitere Informationen zum Zulassungsprozess von ETFs oder ETPs? Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder unter der Telefonnummer +49 69 21113645.
Der Antrag auf Zulassung zum Regulierten Markt und die Mitteilung über die Einführung in den Handel sind vom Emittenten über die eListing-Plattform zu übermitteln: https://regelli.deutsche-boerse.com.
Für den Zugang zur eListing-Plattform ist es erforderlich, dass der Emittent (oder ein bevollmächtigter Dritter) einmalig einen zentralen Koordinator benennt, der sich über das Registrierungsformular unten anmeldet. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen
Nach § 32 Börsengesetz (BörsG) bedürfen Wertpapiere, die an einer Börse im Regulierten Markt gehandelt werden sollen, der Zulassung und der Einbeziehung durch die Geschäftsführung der Börse. Die Zulassung ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis zur Nutzung der Börsenhandelssysteme. Somit unterliegt das Zulassungsverfahren dem öffentlichen Recht und die Zulassung zum Regulierten Markt stellt einen Verwaltungsakt dar.
Gemäß § 32 Abs. 3 BörsG haben Unternehmen einen Anspruch auf Zulassung ihrer Wertpapiere, wenn sie die Anforderungen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 erfüllen sowie den Bestimmungen entsprechen, die zum Schutz des Publikums und für einen ordnungsgemäßen Börsenhandel nach § 34 BörsG erlassen worden sind.
Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 regelt die freie Handelbarkeit der Wertpapiere und legt fest, wann ein Wertpapier als fair, ordnungsgemäß und effizient handelbar gilt. Dies ist unter anderem bei einer Verfügbarkeit von Informationen zur Bewertung des Wertpapiers gegeben. Diese und weitere Anforderungen werden gemäß der Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) überprüft. Der Verordnungsgeber hat von der in § 34 BörsG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und in der BörsZulV im Einzelnen die Zulassungsvoraussetzungen für den Regulierten Markt geregelt. Insbesondere folgende Punkte werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens anhand der Vorgaben der BörsZulV überprüft:
Das Zulassungsverfahren wird durch einen elektronischen Zulassungsantrag eingeleitet. Die Zulassung von Wertpapieren zum General Standard ist vom Emittenten der Wertpapiere zu stellen. Eine Vertretung des Emittenten durch Bevollmächtigung eines Dritten ist möglich (z.B. Konzerngesellschaft, Dienstleister, Bank, Berater, Kanzlei).
Der Zulassungsantrag ist von dem Antragsteller über die elektronische eListing-Plattform einzureichen, wobei eine Bevollmächtigung zulässig ist, und durch entsprechende Nachweisdokumente/Unterlagen zu ergänzen. § 48 Abs. 1 BörsZulV erläutert den notwendigen Inhalt des Zulassungsantrags zum General Standard. Er muss Firma und Sitz des Unternehmens sowie Art und Betrag der zuzulassenden Wertpapiere angeben.
Die einzureichenden Unterlagen nennt § 48 Abs. 2 BörsZulV. Danach sind dem Antrag auf Zulassung der Wertpapiere zum Regulierten Markt insbesondere folgende Dokumente beizufügen:
Sofern es zur Beurteilung des Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich ist, sind der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse weitere angeforderte Dokumente einzureichen.
Um den Nutzern eine Hilfestellung zu geben, wurde seitens der Börse die elektronische eListing-Plattform entwickelt. Die eListing-Plattform bietet dem Nutzer wertvolle Hilfestellungen und Verfahrenstransparenz. Mit der Anzeige der benötigten Informationen und Dokumente für das Verfahren, der Bereitstellung von Eingabeoptionen mithilfe von Drop-down-Menüs, Fehlermeldungen im Falle von Fehleingaben, zusätzlicher Erklärungen sowie der Bereitstellung von Vorlagen und Merkblättern wird der Nutzer durch die Erstellung von Vorgängen begleitet. Über die Plattform wird zudem eine direkte Kommunikation mit den Verfahrensbearbeitern der FWB möglich sein und der Bearbeitungsstatus ist jederzeit für die Nutzer abrufbar.
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.