Rundschreiben
13. Juli 2017

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ProspektVO)

Am 30. Juni 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ProspektVO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie gilt unmittelbar und geht den entsprechenden Regelungen im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vor.

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf die Neuregelungen über Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts in Artikel 1 Abs. 5 Buchstaben a, b und c ProspektVO. Diese Vorschriften gelten bereits ab dem 20. Juli 2017 (Art. 49 Abs. 2 ProspektVO). Sie weisen im Hinblick auf die prospektfreie Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt erhebliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen im WpPG auf.

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.