1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A („Preisverzeichnis T7“), gültig ab 1. Dezember 2025.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 betreffen die Regelungen für Retail Liquidity Provider (RLP):
2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer der FWB®, die als RLP am Erweiterten Xetra Retail Service teilnehmen wollen, müssen hierzu den entsprechenden Vertrag über die Teilnahme am Erweiterten Xetra Retail Service als Retail Liquidity Provider mit der Deutsche Börse AG abschließen.
3. Details der Initiative
A. Ergänzung der Transaktionsentgelte für RLP im Erweiterten Xetra Retail Service
Für RLP gelten im Erweiterten Xetra Retail Service, der während des Frühhandels von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr MEZ und des Späthandels von 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr MEZ stattfindet, höhere Transaktionspreise als zur Haupthandelszeit (Abschnitt 2.2.1.7, Tabelle 8b des Preisverzeichnisses T7). Die entsprechenden Transaktionsentgelte können durch einen Performance-Rabatt und einen zusätzlichen Volumenrabatt reduziert werden (Abschnitt 2.2.3.6 des Preisverzeichnisses T7). Bis zur Einführung der Performance-Messung, voraussichtlich mit T7 Release 14.1, gilt der Performance-Rabatt automatisch.
B. Erhöhung des Rabatts auf die Entgelte für Sessions am Handelsplatz Xetra für RLP im Erweiterten Xetra Retail Service
Für RLP im Erweiterten Xetra Retail Service wird der Rabatt auf die Entgelte für Sessions am Handelsplatz Xetra um bis zu 1.040 € (auf bis zu 2.080 €) pro Monat erhöht (Abschnitt 1.2 des Preisverzeichnisses T7).
C. Änderungen der Parameter für das Entgelt für exzessive Systemnutzung durch RLP im Xetra Retail Service
Für RLP im Xetra Retail Service während der Handelszeiten von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr MEZ werden die Parameter für die Berechnung des Entgelts für exzessive Systemnutzung im L-Account gelockert (Abschnitt 2.2.4.2 des Preisverzeichnisses T7), und somit der entgeltfreie Freiraum für Transaktionen im L-Account vergrößert.
Im Erweiterten Xetra Retail Service werden Transaktionen und Trades im L-Account bei der Bestimmung des Entgelts für exzessive Systemnutzung bis auf Weiteres nicht berücksichtigt.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer bzw. Vendor nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
Anhang:
Weitere Informationen
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.