Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Regulierter Markt

5. Unternehmenskalender

Als Emittent des Prime Standard müssen Sie den auf Deutsch und Englisch erstellten, fortlaufend aktualisierten Unternehmenskalender über eine Datenschnittstelle an die Börse senden. Durch die Veröffentlichung des Kalenders auf der Börsenwebsite gelingt es, den Kapitalmarkt auf Ihre wichtigsten Termine aufmerksam zu machen.

Kurz und knapp - das müssen Sie machen:

  • Den Unternehmenskalender in deutscher und englischer Sprache
  • zu Beginn jedes Geschäftsjahres für die Dauer mindestens des jeweiligen Geschäftsjahres erstellen,
  • fortlaufend aktualisieren,
  • auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen und
  • über die Exchange Reporting System-Schnittstelle an die Börsengeschäftsführung übermitteln.


Rechtsgrundlage

Mindestinhalt

Pflichten

Fristen

Verpflichteter

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.