Als Emittent des Prime Standard müssen Sie den auf Deutsch und Englisch erstellten, fortlaufend aktualisierten Unternehmenskalender über eine Datenschnittstelle an die Börse senden. Durch die Veröffentlichung des Kalenders auf der Börsenwebsite gelingt es, den Kapitalmarkt auf Ihre wichtigsten Termine aufmerksam zu machen.
Kurz und knapp - das müssen Sie machen:
Aus § 54 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (BörsO FWB) ergibt sich die Verpflichtung zur Erstellung, Aktualisierung, Veröffentlichung und Übermittlung des Unternehmenskalenders.
Der Unternehmenskalender muss die wesentlichen Termine des Emittenten für das laufende Geschäftsjahr enthalten.
Wesentliche Termine sind insbesondere
Die Termine für die Veröffentlichung von Jahres- und Halbjahresfinanzberichten sowie Quartalsmitteilungen oder Quartalsfinanzberichten müssen dagegen nicht im Unternehmenskalender eingetragen werden. Viele Emittenten tragen diese Termine dennoch zu Informationszwecken in ihre Unternehmenskalender ein, was ihnen selbstverständlich freisteht.
Die in der BörsO FWB genannten Pflichten rund um den Unternehmenskalender beginnen mit der Aufnahme des Handels.
In den Folgejahren nach der Handelsaufnahme müssen die Emittenten des Prime Standard jeweils zu Beginn ihres Geschäftsjahres einen neuen Unternehmenskalender erstellen, veröffentlichen und übermitteln.
Verpflichteter aus § 54 BörsO FWB
Sind Aktien vertretende Zertifikate zugelassen, so muss der Emittent der vertretenen Aktien seine Termine im Unternehmenskalender abbilden. Auf die Termine des Emittenten der Aktien vertretenden Zertifikate kommt es in diesen Fällen hingegen nicht an.
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.